Und wieder hat uns der Schnee im Januar beglückt. Pünktlich zu Jahresbeginn fielen die ersten Flocken – anfangs war alles nur sehr spärlich bedeckt, man konnte mit den Sommerreifen radeln. Inzwischen (am 5.1.2017) hat es aber ordentlich geschneit und die Temperaturen sind dauerhaft unter dem Nullpunkt. Wir müssen erneut feststellen: für die Radfahrer wird sehr wenig getan! Nur sehr wenige Radwege werden geräumt; zuständig sind in der Regel die Eigentümer, deren Grundstück an der Straße liegt – also meist Wohnbauten-Gesellschaften. Es ist auch festzustellen, dass vornehmlich Einfamilienhaus-Besitzer an Hauptstraßen dazu neigen, den Schnee von dem vor ihrem Grundstück befindlichen Gehweg auf den Radweg zu fegen, sofern die die Schneebeseitigung nicht an eine Firma in Auftrag gegeben haben. Unter den Eigenheim-Besitzern gibt es auch solche, die scheinbar noch nie etwas von der Räumpflicht gehört haben…
Angesichts der Tatsache, dass Autofahrer immer rücksichtsloser handeln, viele auch nicht in der Lage sind, bei außergewöhnlichen Wetterlagen ihre Fahrzeuge sicher zu manövieren, muss man sich fragen, ob es sinnvoll ist, mit dem Fahrrad bei winterlichen Verhältnissen vom Radweg auf den Fahrdamm auszuweichen. Schon allein die tödlichen Ausgänge der Unfälle mit Fahrrädern im Jahr 2016 in Berlin bei trockenen Wetterverhältnissen sprechen dagegen.